Umschuldungskredit
Was ist ein Umschuldungskredit?
Unter einem Umschuldungskredit ist eine neu aufzunehmende Verbindlichkeit zu verstehen, die dazu dient, bei dem kreditgebenden Institut oder anderen Gläubigern bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen neu zu strukturieren. Mit der Aufnahme eines Umschuldungskredites können verschiedene Ziele verbunden sein: Er kann für mehr Transparenz sorgen, in dem diverse Kredite bei möglicherweise unterschiedlichen Gläubigern gebündelt werden, und er kann immer dann zu einer geregelten Rückführung bestehender Verbindlichkeiten dienen, wenn Verbindlichkeiten ohne feste Rückzahlungsvereinbarung (wie der Dispokredit) in einen Ratenkredit mit fester Tilgungsvereinbarung umgewandelt werden.
Darüber hinaus kann ein Umschuldungskredit zur Optimierung der Kreditzinsen und/oder zur Reduzierung der monatlichen Belastungen auch durch eine geänderte Tilgungsvereinbarung führen. Im Rahmen einer vertraglich vorgesehenen Zinsanpassung bei einem Immobilienkredit wird umgangssprachlich auch dann von einer Umschuldung gesprochen, wenn die neue Kondition mit dem bisherigen Kreditgeber ausgehandelt wird; finanztechnisch handelt es sich dann jedoch nur um eine Zinsanpassung.
Die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist in der Regel jederzeit ohne vorherige Ankündigung möglich. Auch alle vor dem 11.6.2010 aufgenommenen Ratenkredit können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit zurückgeführt werden, ohne dass die abzulösende Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen kann. Für alle nach dem vorgenannten Termin aufgenommenen Kredite ohne Grundschuldbesicherung gilt, dass sie jederzeit gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu einem Prozent der Ablösesumme zurückgeführt werden können.
Der Ablöseprozess ist denkbar einfach: Sofern bestehende Ratenkredite abgelöst werden, ist der Bank, die den Umschuldungskredit zur Verfügung stellt, ein Ablöseauftrag sowie eine Restschuldbestätigung einzureichen; die Ablösung wird dann direkt vorgenommen. Sollten für den abzulösenden Kredit Sicherheiten zur Verfügung gestellt worden sein, gehen diese mit der Ablösung zunächst auf die neue Bank über und werden dann je nachdem, was im neuen Kreditvertrag vereinbart worden ist, dort weiter verwahrt oder aber freigegeben. Sofern mit dem Umschuldungskredit ein Dispositionskredit abgelöst werden soll, geschieht das durch Überweisung der Kreditvaluta auf das Gehaltskonto.
Etwas anders gestaltet sich der Ablöseprozess bei der Umschuldung von grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliendarlehen. Zum einen können diese nur dann umgeschuldet werden, wenn entweder die Zinsbindung abgelaufen ist oder aber mit der Kreditgeber der Umschuldung zugestimmt hat. Dazu ist er aber nicht verpflichtet; zudem kann in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt werden, die den durch die Ablösung entstehenden Refinanzierungsschaden und den entgangenen Gewinn beinhalten darf.
Zum anderen wird bei der Umschuldung eines Immobilienkredites im Regelfall die Abtretung der für den Ursprungskredit zur Verfügung gestellten Sicherheiten oder aber die Neueintragung einer Grundschuld für den neuen Gläubiger bei gleichzeitiger Löschung der Altlasten erforderlich. Beide Varianten sind mit Kosten verbunden, die aber in manchen Fällen das ablösende Institut übernimmt. Dieser Punkt sollte im neuen Kreditvertrag eindeutig geregelt sein.
Da sichergestellt werden muss, dass der Umschuldungskredit schon zum Zeitpunkt der Auszahlung ausreichend besichert ist, wird die Ablösung zwischen den Banken im Rahmen eines Treuhandauftrages vorgenommen. Mit diesem Treuhandauftrag stellt der neue Kreditgeber sicher, dass die alte Bank nur über die Mittel aus dem Umschuldungskredit verfügt, wenn sie Zug um Zug gegen die Vereinnahmung des überwiesenen Betrages je nach der getroffenen Vereinbarung entweder die vorhandenen Grundschulden an die neue Bank abtritt oder aber löschen lässt. Im letzteren Fall muss dann zuvor die neue Grundschuld nachrangig eingetragen worden sein und erhält dann mit Löschung der Altlasten den ersten Rang.
Aktuell wird der Begriff Umschuldung im Zusammenhang mit den überschuldeten Ländern der Eurozone auch für eine Umstrukturierung bestehender Verbindlichkeiten in Form eines Teilschuldenerlasses und/oder anderer liquiditätsentlastendern Maßnahmen verwendet. Eine Kreditneuordnung dieser Art ist grundsätzlich auch im Verhältnis einer Bank zu einem privaten Verbraucher denkbar, doch handelt es sich dann banktechnisch nicht mehr um einen Umschuldungs-, sondern um einen Sanierungskredit.
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