Voraussetzungen für einen Kredit
Wer bekommt einen Kredit und wer nicht?
Die Risikoprüfung der Banken
Bevor Banken einen Kredit vergeben, muss die Kreditwürdigkeit des Schuldners geprüft werden. Diese Prüfung wird anhand des Kreditantrages sowie der internen Richtlinien der Institute durchgeführt. Um bewerten zu können, ob und in welcher Höhe eine mögliche Kreditrate getragen werden kann, benötigen die Instituten Angaben zum monatlichen Einkommen sowie zu den bereits bestehenden Verbindlichkeiten.
Auch die monatlich wiederkehrenden Ausgaben wie Miete, Hausnebenkosten und Lebenshaltungskosten müssen berücksichtigt werden. Diese Daten werden dann für die Erstellung einer Haushaltsrechnung benötigt, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Da die Lebenshaltungskosten von Kunde zu Kunde variieren können, nutzen die Banken vielfach Pauschalen, die zwischen 450-650 Euro für die erste Person und zwischen 50-250 Euro für jede weitere Person im Haushalt reichen können.
Abzüglich aller monatlicher Ausgaben sowie der Lebenshaltungskosten muss nun vom Einkommen entsprechend Geld verbleiben, um die Kreditrate tragen zu können. Je höher der Haushaltsüberschuss ist, desto solider wird der Kunde von seiner Bank eingeschätzt und desto eher kann ein beantragter Kredit vergeben werden.
Ohne Einkommen kann keine Kreditvergabe erfolgen
Anhand der dargestellten Prüfungen zur Kreditvergabe wird deutlich, dass ein Kredit nur dann vergeben werden kann, wenn entsprechende monatliche Einnahmen zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Anerkennung der Einnahmen ist, dass diese regelmäßig und wiederkehrend sind. Arbeitseinkommen aus unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen können dabei ebenso anerkannt werden wie Renten, Pensionen und Kindergeld. In allen Fällen ist es notwendig, das Einkommen anhand von Lohnzetteln, Gehaltsnachweisen oder Rentenbescheiden nachzuweisen.
Lediglich Löhne und Gehälter aus befristeten Verträgen oder aber Elterngeld kann nicht in die Haushaltsrechnung einbezogen werden. Auch Arbeitslosengeld wird von den meisten Banken nicht als Einkommen gewertet, da auch dies nur befristet ausgezahlt wird. Nach Ablauf der Frist erhalten Betroffene nur noch das Arbeitslosengeld II, welches lediglich eine Grundsicherung darstellt und nicht zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden kann.
Auch Einkommen von Selbstständigen und Freiberuflern kann für die Kreditvergabe berücksichtigt werden. Einige Banken erkennen ein solches Einkommen allerdings erst dann an, wenn die Selbstständigkeit bereits länger als drei Jahre besteht. So kann eine Kontinuität festgestellt werden. Das Einkommen von Selbstständigen und Freiberuflern kann mit Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder aber über den Steuerbescheid nachgewiesen werden.
Die Schufa-Prüfung
Ist die Haushaltsrechnung positiv, werden die Banken zusätzlich für die Prüfung der Kreditwürdigkeit die Daten der Schufa abfragen. Hier wird gespeichert, ob und in welcher Höhe bereits Verbindlichkeiten bestehen und ob diese vertragsgemäß bedient werden. Ist dies der Fall, kann die Kreditvergabe erfolgen.
Sind anhand der Schufa-Daten jedoch negative Merkmale, beispielsweise ein bereits gekündigter Kredit, erkennbar, handelt es sich um ein K.O.-Merkmal, so dass Kreditanträge in aller Regel abgelehnt werden.
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